Gewinnpooling besitzt neben der Finanzierungs- auch eine Steuerungsfunktion. Als Steuerinstrument ist es bei der Lösung des Koordinations- und Erfolgsermittlungsproblems behilflich.
Beim Gewinnpooling werden für die liefernden sowie abnehmenden Bereiche unterschiedliche Wertansätze für innerbetriebliche Güter / Leistungen ermittelt. Die Lieferdivision erhält hierbei die durchschnittlichen Selbstkosten und einen angemessenen Gewinn. Der abnehmende Bereich zahlt hingegen die Grenzkosten je Produkteinheit und wird periodisch mit einem Fixkosten- und Gewinnzuschlag belastet. Da der abnehmende Bereich somit Informationen über die Grenzkosten besitzt, kann er eine Programmoptimierung durchführen.
Die gegenseitige Verrechnung der Kosten findet über die Zentrale statt. Die sich dabei ergebende Differenz stellt den Pooling Gewinn / Verlust dar.
Das Gewinnpooling, das in der Finanzwirtschaft auch oft als Cash Pooling bezeichnet wird, ist vor allem im Bereich der Unternehmensfinanzierung von besonderer Bedeutung. Konzerne können anhand eines gezielten Cash Poolings einzelne Teilbereiche (Tochtergesellschaften) beim Finanzierungsaufwand maßgeblich entlasten. Werden Produkte bzw. Dienstleistungen an eine andere Division weiterverrechnet, muss dieser Kostenvorteil aus steuerlicher Sicht bereinigt werden. Die Vorteile des Cash Poolings dürfen somit nicht in extern verwendete Verrechnungspreise mit einfließen. Der Kostenvorteil, der beim Cash Pooling aus einer gegenseitigen Liquiditätsgewährung sowie aus der Haftungsübernahme resultiert, muss durch Verrechnung einer angemessenen Vergütung bereinigt werden. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach dem Fremdvergleichsgrundsatz.