• Verrechnungspreis Definition

    Für den Begriff „Verrechnungspreise“ gibt es in der Literatur keine eindeutige Definition. Vielmehr existiert eine große Anzahl an unterschiedlichen Erklärungsversuchen. Verrechnungspreise werden oft nach ihrer Funktionserbringung benannt, als Transfer-, Lenkungs-, Knappheits- oder Bereichsabgabepreise. Im Endeffekt sind diese Bezeichnungen lediglich Synonyme für Verrechnungspreise.

    Grob beschrieben kann  man sagen, dass man unter Verrechnungspreisen innerbetriebliche Wertansätze versteht, die einem Unternehmen als Bewertungs- und Steuerinstrument dienen. Sie haben bei Einzelunternehmen und vor allem bei Unternehmen, die im Konzernverbund agieren, einen hohen Stellenwert. Verrechnungspreissysteme sind vielseitig einsetzbar und helfen  bei der Erreichung der Unternehmensziele.

    Vor allem im Bereich der Unternehmenssteuerung wird gerne auf Verrechnungspreissysteme zurückgegriffen. Verrechnungspreise dienen hierbei als Steuergröße in der Entscheidungs- sowie in der Verhaltenssteuerung. Auf der sachlich-inhaltlichen Ebene, der der Entscheidungssteuerung, spielen Verrechnungspreise vor allem im Bereich der Koordination eine wichtige Rolle. Je nach Organisationsstruktur und den internen Leistungsverflechtungen können unterschiedliche Verrechnungspreisansätze angewandt werden. Als zentrales Koordinationsinstrument haben sie Einfluss auf zahlreiche Bereiche. Je nach Anwendung können diese innerbetrieblichen Wertansätze Einfluss auf Entscheidungen im Bereich der Liefer- bzw. Absatzmenge, der Gestaltung internen Markt-Preis-Beziehungen sowie auf das daraus resultierenden Vertriebsverhalten haben. Auch in der Investitionspolitik können Verrechnungspreise essenzielle Entscheidungsträger sein und dadurch wesentlich zum Unternehmenserfolg beitragen. Umso wichtiger ist es, den optimalen Verrechnungspreis  bzw. das optimale Verrechnungspreissystem für das jeweilige Unternehmen zu finden.