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  • Steuerliche Bedeutung von Verrechnungspreisen

    Die Voraussetzungen für die steuerliche Bedeutung von Verrechnungspreisen wurden in Zuge der Globalisierung geschaffen. Unternehmen wuchsen dadurch zu Konzernen heran. Zeitgleich bewirkte dies eine enorme Erhöhung des grenzüberschreitenden innerbetrieblichen Leistungsaustauschs.

    Das Vorhandensein eines  grenzüberschreitenden innerbetrieblichen  Leistungsaustauschs stellt die Basis für eine steuerlich motivierte Verrechnungspreisgestaltung dar. Verrechnungspreise, die im steuerlichen Sinne üblicherweise als Transferpreise bezeichnet werden, dienen hierbei als Bepreisungsinstrument. Anhand von ihnen kann eine gezielte Steuerplanung erfolgen.

    In international organisierten Unternehmungen gibt es eine Vielzahl von legalen Möglichkeiten, welche die Nutzung von zwischenstaatlichen Steuervorteilen ermöglichen.

    Hieraus ergibt sich die Frage, welche Voraussetzungen für das Vorhandensein von zwischenstaatlichen Steuervorteilen gegeben sein müssen.  Diese sind am einfachsten anhand eines selbst erstellten Beispiels erklärbar:

     

    Annahmen:

    Muttergesellschaft – Land A – Steuersatz von 25 %

    Tochtergesellschaft – Land B – Steuersatz von 20 % – somit Niedrigsteuerland

    Indem die Tochtergesellschaft eine innerbetriebliche Leistung für die Muttergesellschaft erbringt, entsteht ein grenzüberschreitender Leistungsaustausch. Anhand von Verrechnungspreisen wird versucht, diese Leistung so zu bepreisen, dass möglichst geringe Steuerkosten anfallen. In diesem Fall wird nach einem möglichst hohen Verrechnungspreisansatz gesucht, der dem Unternehmen die Versteuerung des Gewinnes im Niedrigsteuerland ermöglicht.

    Genau gleich verhält es sich, wenn anhand von Verrechnungspreisen ein Verlust ausgewiesen werden soll. Bei Verlustvorträgen wird versucht, diese anhand von gezielt gewählten Verrechnungspreisen vom Niedrigsteuerland in das Hochsteuerland zu übertragen. Vor allem in der letzten Wirtschaftskrise war diese Möglichkeit der Verlustzuweisung von besonderer Bedeutung.

    Um den steuerlichen Spielraum von Verrechnungspreisen möglichst gering zu halten, wurden seitens der „Organisation for Economic Co-operation and Development“ (OECD)  Verrechnungspreisgrundsätze (VPG) erlassen.