Duale Verrechnungspreise

Duale Verrechnungspreise versuchen das Konfliktpotenzial, das zwischen der Lenkungs- und Erfolgsermittlungsfunktion gegeben ist, zu lösen. Dies geschieht, indem für die liefernden und abnehmenden Divisionen jeweils ein eigener Verrechnungspreis berechnet wird. Die Zentrale übernimmt hierbei die Ausgleichsfunktion.

 

Zweistufige Verrechnungspreise

Zweistufige Verrechnungspreise versuchen, die Nachteile von vollkostenorientierten Verrechnungspreisansätzen zu umgehen. Bei vollkostenbasierenden Transferpreisen werden die Fixkosten in Abhängigkeit der gelieferten Menge auf die abnehmenden Divisionen umgelegt. Für die beziehenden Bereiche stellen jene Preise die variablen Kosten dar.

Mittels zweistufiger Verrechnungspreise wird die Mengengabhängigkeit der Fixkosten umgangen. Dies geschieht unter der Annahme, dass die fixen Kosten der liefernden Einheit auch Fixkosten für die abnehmende Einheit darstellen sollten.

Bei zweistufigen Verrechnungspreisen wird somit die abnehmende Division zuerst nur mit den variablen Stückkosten je Einheit belastet. Erst später erfolgt eine periodische Fixkosten- und Gewinnbelastung. Die Fixkostenbelastung wird hierbei nach dem Kapazitätsbedarf ermittelt.

 

Profit Sharing

Unter der Voraussetzung, dass der Kapazitätsbedarf der abnehmenden Einheiten nicht prognostizierbar ist, eignet sich das Profit Sharing zur Verrechnung von innerbetrieblichen Gütern / Leistungen.

Beim Profit Sharing erhält der leistende Bereich zuerst nur die variablen Stückkosten des gelieferten Produkts. Erst nachdem der abnehmende Bereich das Produkt erfolgreich verkauft hat, wird der liefernden Division ein Teil des dabei erzielten Deckungsbeitrags gutgeschrieben.

In der Praxis wird das Konzept des Profit Sharings kaum angewandt, da es mit einer ganzen Reihe von Problemen verbunden ist. In den meisten Unternehmen finden auf diese Weise ermittelte Verrechnungspreise keine Akzeptanz. Gleichzeitig kann das Profit Sharing negative Auswirkungen auf die Motivation haben.

 

Gewinnpooling

Gewinnpooling besitzt neben der Finanzierungs- auch eine Steuerungsfunktion. Als Steuerinstrument ist es bei der Lösung des Koordinations- und Erfolgsermittlungsproblems behilflich.

Beim Gewinnpooling werden für die liefernden sowie abnehmenden Bereiche unterschiedliche Wertansätze für innerbetriebliche Güter / Leistungen ermittelt. Die Lieferdivision erhält hierbei die durchschnittlichen Selbstkosten und einen angemessenen Gewinn. Der abnehmende Bereich zahlt hingegen die Grenzkosten je Produkteinheit und wird periodisch mit einem Fixkosten- und Gewinnzuschlag belastet. Da der abnehmende Bereich somit Informationen über die Grenzkosten besitzt, kann er eine Programmoptimierung durchführen.

Die gegenseitige Verrechnung der Kosten findet über die Zentrale statt. Die sich dabei ergebende Differenz stellt den Pooling Gewinn / Verlust dar.

Das Gewinnpooling, das in der Finanzwirtschaft auch oft als Cash Pooling bezeichnet wird, ist vor allem im Bereich der Unternehmensfinanzierung von besonderer Bedeutung. Konzerne können anhand eines gezielten Cash Poolings einzelne Teilbereiche (Tochtergesellschaften) beim Finanzierungsaufwand maßgeblich entlasten. Werden Produkte bzw. Dienstleistungen an eine andere Division weiterverrechnet, muss dieser Kostenvorteil aus steuerlicher Sicht bereinigt werden. Die Vorteile des Cash Poolings dürfen somit nicht in extern verwendete Verrechnungspreise mit einfließen. Der Kostenvorteil, der beim Cash Pooling aus einer gegenseitigen Liquiditätsgewährung sowie aus der Haftungsübernahme resultiert, muss durch Verrechnung einer angemessenen Vergütung bereinigt werden. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach dem Fremdvergleichsgrundsatz.




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